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freiesMagazin nutzt Creative-Commons-Lizenz
Wie die freiesMagazin-Redaktion im Editorial der heute erschienen Dezemberausgabe bekannt gab, stehen alle ab dem 1. Dezember 2010 veröffentlichten Artikel des Magazins von nun an unter der Creative-Commons-Lizenz CC-BY-SA 3.0 Unported frei zur Verfügung.
Zuvor wurden alle Artikel und auch das Logo des Magazins unter der GNU Free Documentation License (GFDL) veröffentlicht. (Das Logo steht bisher immer noch unter der GFDL, scheinbar soll das aber auch bald geändert werden.) Als Gründe für den Lizenzwechsel werden unter anderem die zu starke Ausrichtung der GFDL auf wissenschaftliche Print-Publikationen und die damit verbundenen Nachteile für ein Online-Magazin genannt. So muss man beispielsweise bei einer Weiterverbreitung eines GFDL-lizenzierten Artikels den vollständigen Lizenztext mitabdrucken, ein angebrachter Link genügt nicht. Bei der Verwendung von Creative-Commons-Lizenzen ist das glücklicherweise anders, zudem liegen diese in verständlicherer Form für Nicht-Juristen vor, was die Akzeptanz sicherlich fördert.
Was haltet ihr vom Lizenzwechsel? Sinnvoll, unnütz, oder seid ihr gar für eine Doppellizenzierung unter CC und GFDL? Stimmt auf der freiesMagazin-Website mit ab und hinterlasst eure Meinung als Kommentar, ich denke die Redaktion freut sich immer über Feedback.
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